Gasinstallation, Normen, Regeln, Vorschriften,

Heute möchte ich euch kurz und in ein paar Bildern die Regeln und Normen bei der Gasinstallation im Bulli, Wohnmobil, Wohnanhänger oder im Boot darlegen. Das ist mein Stand am 25.05.2016 und ich werde so zum TÜV damit fahren und es wird wohl klappen. Trotzdem MUSS sich jeder selbst informieren. Ich gebe nur eine Zusammenfassung.

Gasflasche Propan/Butan Roter Deckel, Graue Flasche:

  • Die Prüfung der Gasflasche ist 10 Jahre gültig, danach darf man sie nicht mehr benutzen. Prüfdatum steht auf der Gasflasche. Es kommt vor das Campingplätze eine „alte“ Flasche nicht nehmen.
  • Maximal 2 Flaschen 15 kg Füllung im Camper.
  • Eigengewicht der Flasche ist ca. 13 kg.
  • Nur stehend transportieren.
  • Geschützt vor Sonne.
  • Flasche darf nicht umfallen, verdreht oder sonst wie verrückt werden können. Egal ob während der fahrt oder im Stand.

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So nicht! Gasflasche muss ein Roteshäubchen haben!

Druckminderer:

  • Es ist ein 30 mbar Druckminderer vorgeschrieben. 50 mbar sind nicht mehr erlaubt. Alte Anlagen haben Bestandsschutz.
  • Der Druckminderer muss für den gebrauch im Reisemobil ausgelegt sein. Das steht dann da drauf.
  • Das Druckregelventil muss unverstellbar sein. Lässt sich der Druck einstellen = Verboten.
  • Wechsel des Druckminderers alle 10 Jahre.

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Gasschlauch:

  • Der Gasschlauch darf maximal 450 mm lang sein.
  • Der Schlauch muss nach einer bestimmen Zeit getauscht werden. Ablaufdatum steht auf dem Schlauch.
  • Der Schlauch muss IM Gaskasten auf die feste Verrohrung gehen.
  • Wechsel des Gasschlauchs alle 10 Jahre.

Gasschrank:

  • Im Gasschrank an der tiefsten Stell muss eine unverschließbare Öffnung von mind. 100 cm² sein.
  • Der Gasschrank muss Gasdicht sein. Eine umlaufende Dichtung um die Tür am Gaskasten und z.B. alle Ecken und Kanten abdichten reicht.
  • Im Bodenbereich ein Aufkantung, ein Sockel oder ähnliches von einer Höhe von 500 mm.

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Absperreinrichtung:

  • Für jede Verbrauchseinrichtung ist ein eigenes Absperrventil im Innenraum vorzusehen.
  • Das heißt: Für Kühlschrank eine Absperrvorrichtung, für die Gassteckdose eine Absperrvorrichtung, für den Gaskocher eine Absperrvorrichtung, für die Heizung eine Absperrvorrichtung.

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Gasrohr:

  • Beim Verlegen der Rohre durch Wände müssen diese so verlegt werden, dass sie nicht scheuern.
  • Trennstellen (Verschraubungen) im Gasrohr müssen zugänglich sein. Es sollten möglichst wenige Trennstellen eingebaut werden.
  • Gasleitungen dürfen nicht mit Elektroleitungen in Kontakt kommen. Der Abstand bei parallelem Verlegen muss min. 30 mm, bei Kreuzungen 10 mm betragen.
  • Befestigungen aus Metall müssen Schutzeinlage aus Kunststoff haben.
  • Gasrohre müssen spannungsfrei verlegt und min. alle 100 cm befestigt werden.
  • Üblich und gebräuchlich ist verzinktes, nahtloses Stahlrohr in 8 oder 10 mm Außendurchmesser mit Schneidringverschraubungen.

Geräte:

  • Alle Geräte die mit Gas versorgt werden müssen für den Einsatz im Mobilen Leben gedacht sein.

Schlauchbruchsicherung:

  • Ich empfehle eine Schlauchbruchsicherung im Gaskasten. Es ist noch keine Vorschrift.

Ende

Gaskasten bauen im Wohnmobil/Bulli

Für den Gaskasten gelten einige Regeln und Bestimmungen in Deutschland. Anzuwenden sind die neuesten Versionen von den entsprechenden Regelungen (DIN EN 1949, DVGW-Arbeitsblattes G607, BGV D34…). Wer weiß was es noch alles zu beachten gibt. Ich zeige gleich eine Zusammenfassung was man Wissen muss – dafür verantwortlich ist jeder selbst.
Hier beschreibe ich den Gaskasten in meinen Worten, so wie ich es verstanden habe und woran ich mich gehalten habe:
  • Einen Türsockel von der Höhe von min. 50 mm
  • Der Gaskasten/Flaschenaufstellraum muss Gasdicht sein, wenn die Tür des Gaskastens eine Verbindung zum Innenraum hat.
  • Umlaufende Moosgummidichtung reicht zum abdichten der Tür.
  • Alle Ecken und Kanten sollten mit Dichtmasse Inneren abgedichtet werden.
  • Im Gaskasten dürfen max. 2 * 11 kg aufgestellt werden.
  • Ich habe eine 11 kg Flasche das reicht auf jeden Fall.
  • Jede Gasflasche muss verdrehsicher unten und oben fixiert werden, in stehender Position.
  • Mindestens eine Entlüftungsöffnung muss vorhanden sein.
  • Der Ausschnitt von dem Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min 100 cm² groß sein.
  • Der Ausschnitt muss im Boden der oder unmittelbar über den Boden in der Seitenwand sein.
  • Es gibt noch weiter Anweisungen,  z.B. man könnte den Ausschnitt im Boden aufteilen, Gasschacht, ect. das habe ich aber noch nie gesehen.
  • Wenn es Sonderlösungen geben soll, sucht Ihr euch bitte aus dem Netz.
  • Wichtig – Lüftungsgitter dürfen nicht zugestellt werden – auch nicht von der Gasflasche. Auch hier gibt es noch Sonderregelungen. Siehe im T5 California.
  • Logischer weise keine 230 V und keine 12 V im Gaskasten und auch sonst keine Zündquellen!
  • Im Gaskasten steht nur die Gasflasche und die Gummischlauchleitung zur festen Gasleitung – sonst nichts.

Es ist zwingend vor der Abnahme zum Wohnmobil eine Prüfung gemäß VdTÜV (AK-BF), auf Grundlage des §30 StVZO zu machen – bevor das Fahrzeug zum Wohnmobil umgeschrieben werden kann.

Das heißt ganz zu Anfang der Planung muss geschaut werden wo das Loch hin soll und wo die Gasflasche hin soll.
Habe ich das alles beachtet und das Loch für den Gaskasten gelassen, kann ich jetzt den Gasschrank bauen.
Die Gasflasche steht schon einmal dort wo sie später hin soll.

 

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Der Schrank wird zugeschnitten und verleimt nach dem Vorbild der CAD gestützte 3D Bulliplanun; Die vierte!  .

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Um den Schrank richtig dicht zu bekommen habe ich ausser Klemmen auch Schraubzwingen eingesetzt.

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Dann noch den Schrank auf dem Boden anzeichnen und mit dem Lamellofräser die entsprechenden Schlitze für die Lamellos zum verleimen fräsen. Achtet darauf das sich keine Nägel, Schrauben oder sonstiges Metall im Holz befindet – Verletzungsgefahr!

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Nun mit Konstruktionskleber den Schrank mit den Lamelloverbindenr auf den Boden festleimen.

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Fertig!