Gasinstallation, Normen, Regeln, Vorschriften,

Heute möchte ich euch kurz und in ein paar Bildern die Regeln und Normen bei der Gasinstallation im Bulli, Wohnmobil, Wohnanhänger oder im Boot darlegen. Das ist mein Stand am 25.05.2016 und ich werde so zum TÜV damit fahren und es wird wohl klappen. Trotzdem MUSS sich jeder selbst informieren. Ich gebe nur eine Zusammenfassung.

Gasflasche Propan/Butan Roter Deckel, Graue Flasche:

  • Die Prüfung der Gasflasche ist 10 Jahre gültig, danach darf man sie nicht mehr benutzen. Prüfdatum steht auf der Gasflasche. Es kommt vor das Campingplätze eine „alte“ Flasche nicht nehmen.
  • Maximal 2 Flaschen 15 kg Füllung im Camper.
  • Eigengewicht der Flasche ist ca. 13 kg.
  • Nur stehend transportieren.
  • Geschützt vor Sonne.
  • Flasche darf nicht umfallen, verdreht oder sonst wie verrückt werden können. Egal ob während der fahrt oder im Stand.

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So nicht! Gasflasche muss ein Roteshäubchen haben!

Druckminderer:

  • Es ist ein 30 mbar Druckminderer vorgeschrieben. 50 mbar sind nicht mehr erlaubt. Alte Anlagen haben Bestandsschutz.
  • Der Druckminderer muss für den gebrauch im Reisemobil ausgelegt sein. Das steht dann da drauf.
  • Das Druckregelventil muss unverstellbar sein. Lässt sich der Druck einstellen = Verboten.
  • Wechsel des Druckminderers alle 10 Jahre.

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Gasschlauch:

  • Der Gasschlauch darf maximal 450 mm lang sein.
  • Der Schlauch muss nach einer bestimmen Zeit getauscht werden. Ablaufdatum steht auf dem Schlauch.
  • Der Schlauch muss IM Gaskasten auf die feste Verrohrung gehen.
  • Wechsel des Gasschlauchs alle 10 Jahre.

Gasschrank:

  • Im Gasschrank an der tiefsten Stell muss eine unverschließbare Öffnung von mind. 100 cm² sein.
  • Der Gasschrank muss Gasdicht sein. Eine umlaufende Dichtung um die Tür am Gaskasten und z.B. alle Ecken und Kanten abdichten reicht.
  • Im Bodenbereich ein Aufkantung, ein Sockel oder ähnliches von einer Höhe von 500 mm.

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Absperreinrichtung:

  • Für jede Verbrauchseinrichtung ist ein eigenes Absperrventil im Innenraum vorzusehen.
  • Das heißt: Für Kühlschrank eine Absperrvorrichtung, für die Gassteckdose eine Absperrvorrichtung, für den Gaskocher eine Absperrvorrichtung, für die Heizung eine Absperrvorrichtung.

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Gasrohr:

  • Beim Verlegen der Rohre durch Wände müssen diese so verlegt werden, dass sie nicht scheuern.
  • Trennstellen (Verschraubungen) im Gasrohr müssen zugänglich sein. Es sollten möglichst wenige Trennstellen eingebaut werden.
  • Gasleitungen dürfen nicht mit Elektroleitungen in Kontakt kommen. Der Abstand bei parallelem Verlegen muss min. 30 mm, bei Kreuzungen 10 mm betragen.
  • Befestigungen aus Metall müssen Schutzeinlage aus Kunststoff haben.
  • Gasrohre müssen spannungsfrei verlegt und min. alle 100 cm befestigt werden.
  • Üblich und gebräuchlich ist verzinktes, nahtloses Stahlrohr in 8 oder 10 mm Außendurchmesser mit Schneidringverschraubungen.

Geräte:

  • Alle Geräte die mit Gas versorgt werden müssen für den Einsatz im Mobilen Leben gedacht sein.

Schlauchbruchsicherung:

  • Ich empfehle eine Schlauchbruchsicherung im Gaskasten. Es ist noch keine Vorschrift.

Ende